Atelier 7 (Atelier Sieben)
Larissa Gerlach (Einzelunternehmerin), Bahnhofstraße 54, 57258 Freudenberg
Stand: Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Website ateliersieben.de, für die über das Online-Formular gestellte Terminanfrage sowie für die Vereinbarung und Durchführung von Beratungs- und Tätowierterminen im Atelier 7.
(2) Betreiberin der Website und des Buchungssystems ist Larissa Gerlach, Einzelunternehmerin, Bahnhofstraße 54, 57258 Freudenberg (nachfolgend „Atelier 7", „Studio" oder „wir"). Kontakt: termin@ateliersieben.de, Telefon 02734 5989902. Die vollständigen Anbieterangaben finden sich im Impressum.
(3) Abweichenden Bedingungen der Kundin oder des Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde") wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt haben.
(1) Im Atelier 7 arbeiten mehrere feste Tätowiererinnen und Tätowierer (nachfolgend „Artists") sowie wechselnde Gastkünstlerinnen und Gastkünstler („Guest Artists").
(2) Das Studio stellt die Räumlichkeiten, die Website und das Buchungssystem zur Verfügung und vermittelt den Kontakt zwischen Kunde und Artist. Der Vertrag über die eigentliche Tätowierung – also Beratung, Entwurf und Ausführung – kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweils ausgewählten Artist zustande.
(3) Jeder Artist ist für seine eigenen Termine, für die Ausführung der Tätowierung, für die hierfür geltenden Preise sowie für die Abrechnung selbst verantwortlich. Eine zentrale Preisliste des Studios besteht nicht; die Preise legt jeder Artist eigenständig fest.
(1) Über das Online-Formular kann der Kunde eine unverbindliche Terminanfrage stellen. Abgefragt werden insbesondere der gewünschte Artist, die Terminart (Beratung oder Tattoo-Termin), die Körperstelle, die ungefähre Größe, Stil und Beschreibung des Wunschmotivs, ein optionales Referenzbild, die Bestätigung der Volljährigkeit, die Kontaktdaten sowie Wunschtermine.
(2) Die Terminanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Ein verbindlicher Termin kommt erst zustande, wenn der jeweilige Artist oder das Studio die Anfrage ausdrücklich bestätigt (z. B. per E-Mail, Telefon oder Nachricht).
(3) Eine Tätowierung beginnt in der Regel mit einer Beratung und einem individuell erstellten Entwurf. Der Kunde kann im Formular zwischen einem reinen Beratungstermin und einem Tattoo-Termin wählen. Entwürfe und Termine werden individuell auf den Kunden abgestimmt.
(1) Die Artists führen getrennte Kalender und legen ihre Verfügbarkeiten eigenständig fest. Buchbar sind ausschließlich die vom jeweiligen Artist angebotenen Zeiten.
(2) Termine bei Hitta sind nur dienstags, mittwochs und donnerstags möglich.
(1) Für die verbindliche Reservierung eines Termins kann der jeweilige Artist eine Anzahlung verlangen. Höhe und Modalitäten teilt der Artist im Rahmen der Terminbestätigung mit.
(2) Die Anzahlung wird am Tag des Termins mit dem Preis der Tätowierung verrechnet.
(3) Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt ausschließlich in Form eines Gutscheins. Eine Barauszahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen.
(1) Gutscheine – einschließlich solcher, die als Erstattung einer Anzahlung ausgegeben wurden – können pro Tattoo-Sitzung nur bis zu einem Betrag von insgesamt 250 Euro eingelöst werden. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Gutscheine vorgelegt werden.
(2) Gutscheine sind nicht in bar auszahlbar.
(1) Muss ein vereinbarter Termin abgesagt oder verschoben werden, hat dies spätestens zwei (2) Tage vor dem Termin zu erfolgen.
(2) Erfolgt die Absage später, wird der Termin nicht wahrgenommen oder erscheint der Kunde nicht zum Termin, wird die geleistete Anzahlung als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und die nicht anderweitig vergebene Zeit einbehalten.
(3) Dies gilt nicht in Notfällen oder bei nachweislicher Erkrankung (z. B. durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. eines Krankenscheins).
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Artist bzw. dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der einbehaltene Betrag entsprechend.
(1) Die Preise für die Tätowierung legt jeder Artist eigenständig fest. Eine zentrale Preisliste des Studios besteht nicht.
(2) Die Bezahlung erfolgt unmittelbar an den jeweiligen Artist. Bei Hitta ist neben der Barzahlung auch eine Zahlung per Karte möglich. Alle übrigen Artists akzeptieren ausschließlich Barzahlung.
(3) Eine geleistete Anzahlung wird gemäß § 5 verrechnet.
(1) Tätowierungen werden ausschließlich an volljährige Personen (ab 18 Jahren) vorgenommen.
(2) Der Artist ist berechtigt, vor Beginn der Tätowierung einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis des Alters zu verlangen. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden, wird die Tätowierung nicht durchgeführt.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Tätowierung wahrheitsgemäß über gesundheitliche Umstände zu informieren, die der Tätowierung entgegenstehen können (z. B. Allergien, Hauterkrankungen, Einnahme blutverdünnender Medikamente, Schwangerschaft oder Stillzeit, Infektionskrankheiten).
(2) Der Kunde erscheint zum Termin nüchtern (ohne Einfluss von Alkohol oder Drogen), ausgeruht und ausreichend gegessen.
(3) Der Artist ist berechtigt, die Tätowierung abzulehnen oder abzubrechen, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen oder der Kunde erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Eine bereits geleistete Anzahlung kann in diesem Fall einbehalten werden.
(1) Für die fachgerechte Ausführung der Tätowierung ist der jeweilige Artist verantwortlich (§ 2).
(2) Wir bzw. der jeweilige Artist haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(1) Bei Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden, sowie bei nach individuellen Vorgaben des Kunden angefertigten Leistungen besteht nach § 312g Abs. 2 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da Tätowiertermine für einen bestimmten Termin vereinbart und Entwürfe individuell erstellt werden, besteht für diese kein Widerrufsrecht.
(2) Für die Absage oder Verschiebung von Terminen gelten die Regelungen in § 7.
Die im Rahmen der Terminanfrage erhobenen Daten – einschließlich hochgeladener Referenzbilder – werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und zur Durchführung des Termins verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Person ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juni 2026